Die NEUE Teupe

Die Teupe - Mitte der 30iger

„Stadtteilzentren sind Knotenpunkte lokaler und regionaler Engagementnetzwerke, die den Bürgerinnen und Bürgern Ort und Rahmenbedingungen für die Entfaltung sozialen Engagements und Eigeninitiative sowie Rat und Hilfestellung bieten. Durch eine bedarfsorientierte Angebotsgestaltung wirken sie als kompetente Ansprechpartner in allen Angelegenheiten freiwilligen sozialen Engagements integrativ, koordinierend und sozialgestalterisch im Stadtteilleben. (Auszug aus dem Stadtteilzentrenvertrag des Landes Berlin)

In diesem Sinne baut die KUBUS gGmbH seit Mitte 2010 das ehemalige Obdachlosenasyl in der Teupitzer Straße „Die Teupe“ unter konsequenter Beachtung des Regelwerkes der unteren Denkmalschutzbehörde um und aus.
Das am Ende der goldenen 20iger Jahre gebaute und auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise 1930 eröffnete Obdachlosenasyl war immer schon ein wichtiger Bestandteil und Mittelpunkt des sozialen Lebens im ehemaligen Berlin – Rixdorf, dem heutigen Bezirk Berlin – Neukölln. Das von Karl Bonatz, dem späteren Stadtbaudirektor Westberlins, im klar gegliederten kubistischen Bauhaus-Stil gebaute Obdachlosennachtasyl stieß auf große Beachtung, fand anerkennende Aufnahme in den amtlichen Katalog der deutschen Bauausstellung von 1931 und war Gegenstand weiterer, auch internationaler Veröffentlichungen. Es ist eingetragen in der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlin unter der Katalognummer 09090451.
1932 zur Jugendherberge umgebaut und in „Haus der Jugend“ umbenannt, im Krieg teilweise zerstört und 1951 wiederaufgebaut, diente das Gebäude durchgehend der Unterbringung von Obdachlosen, Kriegsflüchtlingen, Spätaussiedlern sowie sozial benachteiligten Menschen, bis es Ende der 90iger Jahre halb leerstehend und teilweise verfallend in einen Dornröschenschlaf verfiel.

Die Umgestaltung und Revitalisierung des Hauses ist sicher eine der ambitioniertesten Herausforderungen, denen sich die KUBUS gGmbH in den letzten Jahren gestellt hat, spiegelt aber genau Herz, Geist und Seele dieses Unternehmens wider.
Ziel ist es, ein Stadtteilzentrum mit und für die Bürgerinnen und Bürger mit Angeboten in den Bereichen Arbeit, Beratung, Bildung, Kunst und Kultur, Nachbarschaftsentwicklung, Kinder- und Jugendbetreuung, Umwelterziehung u.v.a.m. zu entwickeln. Als Zugpferd gewissermaßen hat die KUBUS gGmbH zum 03.09.2010 ihre langjährige Geschäftsstelle in der Pankower Pestalozzistraße aufgelöst und ist in die unteren vorderen Bereiche des Hauses eingezogen. Von hier aus werden nun alle Aktivitäten des Unternehmens entwickelt, konzipiert und koordiniert umgesetzt. Über die vorderen Etagen verteilt befinden sich die Werkstattbereiche in denen neben den Segmenten der Arbeitsförderung Raum für Duales Lernen, Berufsorientierung und Berufsvorbereitung ihren Platz haben.

 

Ein großer Veranstaltungssaal eröffnet die Möglichkeit für gesellige Feiern, Konferenzen und Tagungen. Dem angegliedert ist ein großer Küchenbereich, der nach Fertigstellung u.a. als Ausbildungsküche genutzt werden kann. Diverse Nebenräume sind vorgesehen für einen Jugendtreff und einen Nachbarschaftstreff, andere für Sozialberatungen, Workshops oder Seminare.

Die Errichtung einer Kindertagesstätte im sozialintegrativen Stadtteilzentrum ist ebenso fester Bestandteil unserer Planung.

 

Die Planung für die Errichtung unseres TEUPE Lern- und Erlebnisgartens hingegen sind abgeschlossen. Im rückwärtigen Areal des Stadtteilzentrums entsteht ein wunderbares Kleinod mit Angeboten in den Bereichen Natur- und Tierschutz und Umwelterziehung.
Kernstück ist die Errichtung des KUBIUM-Das Schauhaus.
Ein gewächshausähnlicher Veranstaltungsort mit außergewöhnlichem Potenzial für Kleinkunst- und Kulturevents, Nachbarschaftsabende sowie Naturbeobachtungen auch im Winter.

Die KUBUS gGmbH steht am Beginn einer aufregenden Zeit.

Werden Sie ein Teil davon. Unterstützen Sie unsere Vorhaben als Mitstreiter, Freund oder Förderer.

Die Kubus gGmbH ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 ESTDV) auszustellen.

Die NEUE Teupe - heute