Die Bundesregierung will mit einer neuen Regelung die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen. Neue Beschäftigungsangebote mit einer Dauer bis zu 5 Jahren sind geschaffen worden, um die Chancen der Menschen auf einen Job zu verbessern. KUBUS beteiligt sich natürlich daran.
Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde in § 16i SGB II ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt.
Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren.
Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 % und sinkt danach um 10 Prozentpunkte jährlich.
Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der Übergang aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel. Aus diesem Grund werden eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika während der Förderung ermöglicht.
Die KUBUS gGmbH als langjähriger und erfahrender kommunaler Dienstleister am Arbeitsmarkt beteiligt sich an diesem Verfahren und hat eine Reihe von Angeboten und Projektvorschlägen entwickelt, die die Bezirke und deren Einrichtungen zielgerichtet unterstützen sollen.
Wir suchen freundliche Mitarbeiter*innen aus den Bereichen:
Sie sollten die Bereitschaft mitbringen, auch an anderen KUBUS-Standorten tätig zu sein. Für folgende Bezirke bietet KUBUS ab sofort Projekte nach § 16i SGB II an:
In Brandenburg:
Um welche Projekte es sich dabei handelt bzw. mit welchen Arbeiten wir die Bezirke unterstützen, erfahren Sie auf der Seite Wer, Was, Wo.
Das Projekt wird gefördert durch die Jobcenter Berlin und Brandenburg sowie durch das Land Berlin.