Die Bundesregierung will mit einer neuen Regelung die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen und KUBUS beteiligt sich natürlich daran. Neue Beschäftigungsangebote mit einer Dauer bis zu 5 Jahren sind geschaffen worden, um die Chancen der Menschen auf einen Job zu verbessern.
Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde in § 16i SGB II ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt.
Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren.
Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 % und sinkt danach um 10 Prozentpunkte jährlich.
Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre.
Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der Übergang aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel. Aus diesem Grund werden eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika während der Förderung ermöglicht.
Die KUBUS gGmbH als langjähriger und erfahrender kommunaler Dienstleister am Arbeitsmarkt hat sich an diesem Verfahren beteiligt und für eine ganze Reihe von Angeboten und Projektvorschlägen den Zuschlag erhalten und wird nun die Bezirke und deren Einrichtungen zielgerichtet unterstützen.
Für folgende Bezirke bietet KUBUS ab sofort Projekte nach § 16i SGB II an:
In Brandenburg:
Um welche Projekte es sich dabei handelt bzw. mit welchen Arbeiten wir die Bezirke unterstützen, erfahren Sie auf der Seite Wer, Was, Wo.
Sie haben Interesse an der Arbeit in unseren Projekten?
Dann rufen Sie ganz einfach unsere zuständige Stelle Ihres Bezirkes an.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Das Projekt wird gefördert durch die Jobcenter Berlin und Brandenburg sowie durch das Land Berlin.