„Eine der blamabelsten Angelegenheiten ist es, dass das Wort Tierschutz überhaupt geschaffen werden musste.”
Theodor Heuss
Die KUBUS gGmbH errichtet im brandenburgischen Regionalgebiet Potsdam-Mittelmark eine Papageienschutzanlage. Damit kommt das gemeinnützige Unternehmen sowohl eines in ihrem Gesellschaftervertrag verankerten Ziele als auch einer Herzensangelegenheit, insbesondere aber einer beständig wachsenden Notwendigkeit nach, sich professionell und artgerecht um misshandelte, ja teilweise gequälte Tiere zu kümmern.
Die bisherige ehrenamtliche Tätigkeit allein reicht nicht mehr aus, denn eine nicht kalkulierbare sowie nicht nachlassende Flut von Neuankömmlingen kann zum einen fast nicht mehr bewältigt werden und zum anderen werden auf lange Sicht die bisher bestehenden Gehege und Volieren nicht mehr ausreichen.
Ziel und Zweck der Papageienschutzanlage sind klar auf die Pflege und Genesung der geschundenen Kreaturen ausgelegt. Das hat natürlich eine direkte hohe Priorität. Des weiteren dient der Papageiengnadenhof der Erhaltung der Artenvielfalt sowie dem Artenschutz. Ohne aktive Hilfe werden so herrliche Tiere wie der Hyazinthara oder der Palmkakadu oder der Rot-Ohr-Ara oder … von unserer Erde verschwinden.
Ferner werden wir einen aktiven Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement, zur Umwelt-, Naturschutz- und Tierschutzbildung und last not least, so wie man das von der KUBUS gGmbH seit Jahren gewohnt sein kann, einen Beitrag zur Berufsorientierung/Berufsbildung leisten.
Das ist die Vision, die nun mit dem Beginn der ersten Arbeiten Stück für Stück zur Realität wird!
Unser gemeinnütziges Projekt erfährt Dank der Bereitschaft des hiesigen Jobcenters MAIA (einen herzlichen Dank an dieser Stelle) zusätzlich durch Langzeitarbeitslose Unterstützung, die auf Grund mehrerer Vermittlungshemmnisse die Zugangsvoraussetzungen für Maßnahmen nach § 16e SGB II zur Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)erfüllen.
Die ersten Spatenstiche sind also gesetzt und nachfolgend können Sie auf dieser Seite den sukzessiven Aufbau der Papageienschutzanlage PAPPAGALLI verfolgen.
Übrigens, die Kubus gGmbH ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 ESTDV) auszustellen. Oder einfacher formuliert, wenn Sie uns helfen wollen, wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar.